Elternbeirat

Zu Beginn des Kindergartenjahres wird eine Elternvertretung gewählt. Laut GTK (Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder in NRW) bildet diese Elternvertretung zusammen mit den Vertretern des Trägers und den päd. Mitarbeiterinnen den Rat der Tageseinrichtung.

Die Elternvertretung (Elternrat) fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den oben genannten Partner. Sie hat damit eine beratende Funktion. Darüber hinaus ist sie organisatorisch bei Festen und anderen Aktionen tätig.

Wer nicht fest im Elternrat tätig sein möchte, kann sich trotzdem für andere engagieren, z. B. bei Gruppenaktionen, beim Sandaustausch, als Helfer beim Tag der offenen Tür.

Elternbefragung im Kita-Jahr

Um die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern zu ermitteln, finden beim Anmeldegespräch, vor der Aufnahme in den Kindergarten und beim Wechsel in die Schule Elternbefragungen statt. Diese erfolgen anhand eines Fragenkatalogs, der auch Platz für Kritik und individuelle Anmerkungen sowie Vorschläge lässt.

Während des Kindergartenaufenthaltes des Kindes ist bei Elterngesprächen und Veranstaltungen für Eltern Zeit, Wünsche, Bedürfnisse, Anregungen und Kritik zu äußern.

Im Januar des jeweiligen Kindergartenjahres wird der Bedarf der Eltern ermittelt. Der Bedarf kann individuell benannt werden. (die Abfrage ermittelt: Betreuungszeit und Öffnungszeit für das neue Kita- Jahr)