Bildung

Wir bilden und betreuen Kinder – und zwar in dieser Reihenfolge. Unser Familienzentrum ist eine Bildungseinrichtung, die das Kind vor der Schule besuchen kann. Bei uns kann das Kind möglichst frei von Zeit – und Leistungsdruck lernen.

Wir bauen auf der ganz individuellen Lerngrundhaltung des Kindes, die Sie als Eltern schon nach der Geburt gelegt haben, auf. Wir nutzen die Weltoffenheit des Kindes und bieten ihm anspruchsvolle, zeitgemäße Bildungsinhalte, die auf eine allseitige Förderung des Kindes ausgerichtet sind.

Vom ersten bis zum letzten Kindergartentag begleiten wir das Kind und bereiten es auf den Übergang in die Grundschule vor.

Der Bildungs- und Erziehungs- und Betreuungsauftrag umfasst die sogenannte Elternpartnerschaft, d. h. die Kita unterstützt und ergänzt die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Familie ( § 22, Abs.2, S. 1 Nr. 2, SGB VIII).

Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes (Bildungsvereinbarung, § 22 Abs. 3 SGB VIII).

Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Auftrag (§ 3 Ans. 1 KiBiz).

Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, gemeinsam gefördert werden (§ 22 a (4) SGB VIII, § 8 KiBiz).